Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Natur- und Wildnisschule
Nature-Skills
Kurse und Seminare,
Im Allgemeinen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Natur- und Wildnisschule Nature-Skills, Inhaber Christian Volkmar, (nachstehend Nature-Skills) Sitz in Königstädten / Rüsselsheim, Deutschland ihren Vertragspartnern, Kursteilnehmern und Instruktoren / Dozenten / Trainern, soweit der Individuelle Vertrag nichts oder nichts Abweichendes vorsieht.
2. Vertragspartner von Nature-Skills können alle natürlichen Personen unabhängig von Herkunft oder Nationalität werden, welche die von Nature-Skills verlangten Kriterien erfüllen.
3. Nature-Skills behält sich aber ausdrücklich das Recht vor, ohne Angaben vor Gründen, jeder Person die Teilnahme an Kursen zu verweigern.
Zulassung zu Kursen:
Die Zulassung zu Veranstaltungen der Nature-Skills kann beantragen wer:
1. mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat oder die Genehmigung des Erziehungsberechtigten vorlegt, wodurch die Erlaubnis zur Teilnahme nachgewiesen werden kann.
2. nicht wegen einem Gewalt- oder Kapitalverbrechen vorbestraft ist.
3. geschäftsfähig ist, d.h. nicht unter einem Vormund steht.
4. wer die nötigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen aufweisen kann.
Rechte und Pflichten des Kursteilnehmers:
1. Der Kursteilnehmer erkennt mit der Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nature-Skills vorbehaltlos an. Er verpflichtet sich dazu den Anordnungen des Instruktionspersonals / Seminarleitern / Dozenten / Trainern vor und während des Kurses strikt Folge zu leisten.
2. Der Teilnehmer muss während aller Aktivitäten selbst krankenversichert sein und eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen.
3. Die Kursgebühr muss vollständig vor Kursbeginn beglichen sein.
4. In folgendem Fall wird dem Kursteilnehmer die Kurgebühr vollständig rückerstattet bzw. für einen späteren Kurstermin gutgeschrieben: Bei Annullierung des Kurses wegen mangelnder Teilnehmeranzahl
5. In folgendem Fall wird dem Teilnehmer die Kursgebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro rückerstattet bzw. für einen späteren Kurstermin gutgeschrieben: Bei Absage der Teilnahme bis 30 Tage vor Kursbeginn.
6. In folgendem Fall wird dem Teilnehmer die Kursgebühr zu 50% rückerstattet bzw. für einen späteren Kurstermin gutgeschrieben: Bei Absage der Teilnahme bis 14 Tage vor Kursbeginn
7. Beim Eintreten folgender Fällen nach Antritt des Kurses wird dem Teilnehmer je nach Fall die volle Kursgebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro für einen späteren Termin gutgeschrieben:
A) bei Absage des Kurses aufgrund eines ärztlichen Attestes;
B) bei Absage der Kursteilnahme wegen Todesfall in der Familie.
8. Keine Rückerstattung findet statt bei:
a) dem Verlassen des Kurses vor dessen Abschluss;
b) bei Absage des Kurses weniger als 14 Tage vor Kursbeginn.
9. Anmeldung & Kursgebühr müssen Nature-Skills zwei Wochen vor Kursbeginn erreichen. Rechnung und Quittung werden nach vollständiger Bezahlung zum Beginn des Kurses ausgestellt.
10. Während der Kurse herrscht absolutes Alkohol- und Drogenverbot
Rechte und Pflichten von Nature-Skills:
1. Nature-Skills verpflichtet sich, die Teilnehmer in den ausgeschriebenen Kursen nach bestem Wissen und Gewissen auszubilden / zu schulen / zu trainieren. Dabei kann Nature-Skills Referenten und Hilfspersonal von anderen Firmen oder Organisationen einsetzen.
Nature-Skills haftet dabei aber nur für eine gewissenhafte Auswahl und sorgfältige Überwachung der Beaftragten, nicht aber für die einzelnen Handlungen der Beauftragten selbst.
2. Nature-Skills übernimmt keinerlei Haftung für Sachschäden, Körperschäden, Folgeerscheinungen, Folgeschäden, die im Zusammenhang mit den Kursen / Seminaren / Training stehen, sowie Schäden die aus Nichteinhaltung der disziplinarischen Regeln resultieren und Schäden, die nach der Teilnahme eines Kurses der Nature-Skills auftreten. Des Weiteren wird keinerlei Haftung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von persönlichem Eigentum der Teilnehmer übernommen. Für solche Schäden trägt der Kursteilnehmer das alleinige Risiko.
3. Nature-Skills erteilt Anweisungen zur Sicherheit aller Beteiligten, insbesondere bei Kursen / Seminaren / Training bei denen die Gesundheit / das Leben der Teilnehmer durch Unvorsichtigkeit oder Unvermögen gefährdet sein kann (z.B. Survivalkurse )
4. Diese Anweisungen sind für alle verbindlich. Eine Nichtbeachtung führt zum sofortigen Abbruch des Kurses. In minderschweren Fällen kann vorgängig eine Verwarnung erteilt werden, die deutlich als diese bezeichnet werden muss, diese kann auch mündlich erteilt werden kann.
5. Natur-Skills behält sich das ausdrückliche Recht vor, Teilnehmer ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
6. Nature-Skills hat das Recht, personenbezogene Daten den betroffenen Behörden zur Stellungnahme zu unterbreiten, hingegen verpflichtet sich Nature-Skills, keine Daten an private Organisationen ohne Zustimmung der Mitglieder / Teilnehmer weiterzuleiten.
7. Nature-Skills haftet nicht für eine Reduktion der Kursaktivitäten aufgrund von übergeordneter Ereignisse, wie Naturkatastrophen, Wettererscheinungen, behördliche Anweisungen und ähnliches.
8. Nature-Skills behält sich das Recht vor, die Programme der Kurse / Seminare / Trainings zu erweitern, zu verkürzen oder zu verändern.
9. Abgesehen von persönlicher Bekleidung und erforderlicher Ausrüstung (Checkliste / Kurs- / Seminarinformation) werden alle erforderlichen Ausrüstungen von Nature-Skills zur Verfügung gestellt.
10. Sollten während des Kurses Schäden am zur Verfügung gestellten Material oder dem Inventar der Trainingsstätte aufgrund von Unachtsamkeit oder unsachgemäßer Nutzung auftreten, so hat der Verursacher die volle Haftung zu übernehmen.
11. Während der Kurse / Seminare / Trainings von Nature-Skills werden keine Nachtwachen gestellt. Es besteht keinerlei Aufsichtspflicht für Minderjährige zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder ein Teil einer solchen Bestimmung gegengesetzliche Vorschriften verstoßen oder aus sonstigen Gründen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu Zweifeln Anlass geben, so ist nicht gesamte Vertrag unwirksam, sondern allenfalls die betroffene Bestimmung oder deren Teil hiervon.
Die Betroffene Bestimmung oder deren Teil hiervon ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die im Rahmen des rechtlichen Zulässigem dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt auch falls der Vertag Lücken aufweisen sollte.
Rüsselsheim (Deutschland 01.Januar 2012)

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