Waffenrecht Dänemark

Achtung Aufgepasst!

Dänemark hat seit dem 22. Juni 2009 ein verschärftes Messerrecht!

EU-Bürger mit europäischem Waffenpass können ihre Schusswaffe und dazugehörige Munition einführen. Voraussetzung ist, dass der Reisende eine Einladung zu einem Jagd- oder Schießwettbewerb vorweisen kann und die Wiedereinfuhr der Waffe nicht verboten ist. Gaspistolen, Luftgewehre, Gasampullen, Tränengassprays und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge sowie Schlag- und Hiebwaffen dürfen nicht eingeführt werden.

Stich-, Schlag-, Stoßwaffen u.ä.

Es ist verboten, folgende Gegenstände nach Dänemark ohne polizeiliche Genehmigung einzuführen, zu erwerben, zu besitzen, mitzuführen oder zu gebrauchen:

1. Scharfe oder spitze Waffen mit einer Klinge von mehr als 12 cm Länge.
2. Zum Stoß bestimmte Messer mit querlaufendem Griff (Push Daggers)
3. Springmesser und Springstilette.
4. Fallmesser und Fallstilette.
5. Einhändig bedienbare Klappmesser (Schnellziehmesser) sowie Klappmesser mit zweigeteiltem Schaft, wenn die Klinge einhändig ausgeklappt werden kann (Butterflymesser)
6. Messer, die zum Tragen über Hals oder Schulter konstruiert sind und aus dieser Position einhändig gezogen werden können.
7. Wurfsterne, Wurfmesser, Wurfäxte.
8. Stockdegen oder vergleichbare Waffen, die als anderer Gegenstand getarnt sind.
9. Schlag- oder Stoßwaffen, darunter Schlagringe, Totschläger, Gummiknüppel oder ähnliches
10. Waffen mit lähmender, betäubender oder blendender Wirkung unter Einsatz von elektrischem Strom.
11. Spraydosen zur Selbstverteidigung, darunter Tränengasampullen, -spraydosen und -patronen.

Ausnahmen:

Dolche und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dürfen ohne Genehmigung im Beruf, Haushalt oder zu Jagd, Sportfischerei und Sporttauchen eingesetzt werden, wenn sie zu diesem Zweck hergestellt worden sind. Dasselbe gilt für Schlagwaffen zum Gebrauch bei Jagd oder Sportfischerei.

Es ist auch erlaubt, die letztgenannten Waffen zur oben genannten Verwendung ohne besondere Genehmigung zu erwerben, zu besitzen und mitzuführen. Dolche und Messer dürfen dazu auch eingeführt werden.

Bitte beachten Sie!

An öffentlich zugänglichen Orten, Ausbildungsstätten sowie in Jugendclubs und Freizeiteinrichtungen sind der Besitz und das Mitführen von Messern oder Dolchen verboten, sofern diese nicht der Ausübung eines Berufs, Jagd, Sportfischerei, einer anderen Sportart oder einem vergleichbaren anerkennenswerten Zweck dienen. Das Verbot bezieht sich jedoch nicht auf Klappmesser mit nicht feststellbarer Klinge und einer Klingenlänge von höchstens 7 cm.

Die Polizei darf besondere, ausdrücklich beschilderte Kontrollzonen einrichten, in denen das Tragen einer Waffe nicht erlaubt ist. Auf Rechtsgrundlage des Polizeigesetzes ist die Polizei dazu befugt, Personen ohne begründeten Verdacht auf das Tragen einer Waffe zu untersuchen, wenn sie sich in einer solchen Zone bewegen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Justitsministeriet
Færdselskontoret
Slotsholmsgade 10
DK-1216 København K

tel.: +45 33 95 18 40

Quelle:

http://www.visiteastdenmark.com